Bei festgestellter Symptomatik von Seiten des HNO-Arztes übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Der noch zu zahlende Eigenanteil liegt in der Regel bei 10% der Behandlungskosten. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt keinen Eigenanteil.

 

Wer ohne ärztliche Verordnung an seiner Stimme arbeiten will,
kann dies ebenfalls gerne tun!